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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der teslify ag in Bezug auf die Vermietung von Fahrzeugen

 

1. ​Allgemeine Informationen und Geltungsbereich 

Die teslify ag ist eine im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragene Aktiengesellschaft, die unter anderem die Vermietung von Fahrzeugen bezweckt. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Mietvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Vermietung von Fahrzeugen durch die teslify ag (nachfolgend „teslify“) an Kunden (nachfolgend „Mieter“). Enthalten individuelle Vereinbarungen und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen der individuellen Vereinbarung denjenigen der AGB vor. Sind jedoch die Bestimmungen der Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

Die AGB gelten durch die Absetzung einer Buchungsanfrage durch den Mieter als akzeptiert. 

 

Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss 

Die Buchungsanfrage ist ein verbindliches Angebot im Sinne von Art. 3 ff. des schweizerischen Obligationenrechts für den Abschluss eines Vertrages über die Miete eines Fahrzeugs. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von teslify an den Mieter zustande. 

Der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages wird bei der Übernahme des Fahrzeugs durch die Unterschrift (eigenhändig oder auf einem elektronischen Gerät) des Mieters bestätigt.

Sollte das gewünschte Fahrzeugmodell nicht verfügbar sein, behält sich teslify vor, dem Mieter ein anderes Fahrzeugmodell anzubieten oder die Buchungsanfrage des Mieters abzulehnen. 

Ist ein Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar, so ist teslify auch nach Vertragsschluss berechtigt, dem Mieter ein anderes Fahrzeugmodell anzubieten. Gehört das angebotene Fahrzeug einer günstigeren Kategorie an, kann sich der Mietpreis je nach Aufwand verringern. Gehört das Fahrzeug einer teureren Kategorie an, so bleibt der ursprünglich vereinbarte Mietpreis bestehen. Die Nichtverfügbarkeit des gewünschten Fahrzeugmodells berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz. Ist kein Fahrzeug verfügbar, ist teslify berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

3. Allgemeine Mietvoraussetzungen 

teslify vermietet Fahrzeuge ausschliesslich an juristische Personen oder an natürliche Personen über 18 Jahre mit einem in der Schweiz gültigen Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie. Personen unter 25 Jahren gelten als Junglenker und haben einen Selbstbehalt von CHF 4’000 pro Schadenfall. Bei Performance und Plaid Modellen wird zudem vorausgesetzt, dass die erstmalige Ausstellung des benötigten nationalen Führerausweises aller vereinbarten Lenker mindestens 18 Monate zurückliegt. 

4. Tarife

Die jeweiligen Tarife sind der Preisliste auf der Webseite von teslify bzw. dem Vertrag zu entnehmen. Eine Tagesmiete umfasst 24 Stunden. Eine kürzere Mietdauer als 24 Stunden oder eine vorzeitige Rückgabe hat – sofern nichts Gegenteiliges geregelt – keinen Einfluss auf den Mietpreis und die gebuchten Zusatzleistungen. Ab der 25 Stunde fällt ein weiterer Miettag an. Bei Langzeitmieten können neben den Tarifen auch die inbegriffenen Leistungen abweichen. 

5. Liefer- und Abholservice 

Bei frühzeitiger Mitteilung durch den Mieter und bei Verfügbarkeit, bietet teslify dem Mieter einen kostenlosen Liefer- und Abholservice an allen gut befahrbaren Orten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein an. Gegen Aufpreis und bei Verfügbarkeit bietet teslify den Liefer- und Abholservice auch in den übrigen benachbarten Ländern an. Der Mieter wird gebeten, teslify möglichst frühzeitig mitzuteilen, wo er das Fahrzeug entgegennehmen und nach Gebrauch zurückgeben möchte. Bei kurzfristigen Anfragen oder Änderungswünschen sowie bei erheblichem Mehraufwand für teslify, kann teslify den Liefer- und Abholservice auch in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gegen Aufpreis anbieten. Der Liefer- und Abholservice gilt erst als vereinbart, wenn er (inkl. Orts- und Zeitangabe) von teslify schriftlich bestätigt wurde. Zu beachten sind die besonderen Bestimmungen bei der Übergabe und der Rückgabe (vgl. insbesondere Ziff. 7.3, 7.4, 12, 15.1 und 15.2). 

6. Kaution

Der Mieter ist zur Sicherstellung sämtlicher Ansprüche von teslify aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verpflichtet, spätestens bei Übernahme des Fahrzeugs eine zinslose Kaution von mindestens CHF 1‘000 zu leisten. Bei Mietern ohne Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz oder Lenkern ohne schweizerischen Führerausweis beträgt die Kaution mindestens CHF 2‘000. Die Kaution kann in bar bezahlt oder auf der Kreditkarte blockiert werden. Wird die Kaution nicht fristgemäss geleistet, ist teslify berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern und an allen Forderungen festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. teslify ist jederzeit berechtigt, ihren Anspruch auf Leistung der Kaution geltend zu machen. 

teslify ist berechtigt, die Kaution mit ihrem Vermögen zu vermischen und mit allen im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Ansprüchen gegenüber dem Mieter zu verrechnen. Wird keine Verrechnung vorgenommen, vergütet teslify die Kaution innerhalb von 5 Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs zurück bzw. gibt diese frei. Im Falle von strittigen Ansprüchen behält sich teslify vor, die Kaution bis zur Klärung derselben zurückzubehalten.

7. Übergabe​

7.1 Allgemeines

Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am Sitz der teslify oder am auf Wunsch des Mieters vereinbarten und von teslify schriftlich bestätigten Übergabeort. Bei Fahrzeugübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Der Mieter oder ein vereinbarter Lenker ist verpflichtet, bei Übernahme des Fahrzeugs folgende Dokumente vorzulegen:

a) Einen für das Führen eines Fahrzeugs in der Schweiz gültigen und in lateinischer Schrift ausgestellten nationalen Führerausweis mit ausdrücklicher und verständlicher Nennung der erforderlichen Fahrzeugkategorie (bspw. einen schweizerischen Führerausweis). Erfüllt der nationale Führerausweis nicht alle vorerwähnten Punkte, muss zusätzlich ein gültiger internationaler Führerausweis vorgewiesen werden.

 

b) Einen gültigen Reisepass oder eine schweizerische Identitätskarte resp. einen Personalausweis eines EU-Landes.

Sollte eines dieser Dokumente bei Übergabe des Fahrzeugs nicht vorliegen, ist teslify berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs ohne Weiteres zu verweigern und an der Mietpreisforderung zzgl. dem Preis von gebuchten Zusatzleistungen festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. 

7.2 Fahrzeugzustand bei Übergabe 

Der Mieter hat sich bei Übergabe des Fahrzeugs zu vergewissern, dass der Kilometerstand und der Batteriestand mit den Angaben im Übergabeprotokoll übereinstimmt und dass allfällige Schäden am Fahrzeug auf der Skizze im Übergabeprotokoll eingezeichnet bzw. beschrieben sind. Der Mieter hat die Richtigkeit der Angaben im Übergabeprotokoll mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Erfolgt keine Aufnahme im Übergabeprotokoll, darf davon ausgegangen werden, dass die Schäden bei Übergabe nicht vorlagen. 

Der Mieter hat sich zudem vor Mietantritt zu vergewissern, dass sich das Fahrzeug in betriebssicheren Zustand befindet. Liegen Mängel vor, welche die Betriebssicherheit einschränken, oder sind zur Gewährleistung der Betriebssicherheit Unterhaltsarbeiten erforderlich, ist das weitere Vorgehen vor Antritt der Fahrt mit teslify abzusprechen. 

 

7.3 Verspätete Übernahme

Nimmt der Mieter das Fahrzeug erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt entgegen, bleibt der Mietpreis zzgl. der gebuchten Zusatzleistungen für den nicht genutzten Zeitraum geschuldet (Annahmeverzug). Bei verspäteter Übernahme ist teslify zusätzlich berechtigt, dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal CHF 200 zu verrechnen. 

Wurde das Fahrzeug am vereinbarten Datum nicht entgegengenommen, ist teslify nicht mehr verpflichtet, die Reservation aufrecht zu erhalten und kann vom Vertrag zurücktreten. Bei vereinbartem Lieferservice kann teslify mit vorgängiger Verspätungsanzeige des Mieters 2 Stunden nach dem ursprünglich vereinbarten Lieferzeitpunkt und ohne Verspätungsanzeige nach 30 Minuten Verspätung zurücktreten. 

 

Bei Rücktritt aufgrund von verspäteter Übernahme durch den Mieter kann teslify eine Ausfallgebühr von maximal CHF 250 erheben. Schadenersatz bleibt vorbehalten. 

7.4 Besonderheiten beim Lieferservice

Bei Übernahme des Fahrzeugs an einem anderen Ort als dem Sitz von teslify kann nicht garantiert werden, dass das Fahrzeug innen wie aussen einwandfrei sauber übergeben werden kann. Zudem kann es beim Lieferservice aufgrund der Wetter- oder Verkehrslage zu Verspätungen kommen. Verspätungen werden dem Mieter so früh wie möglich angezeigt. Der Mieter hat kein Anrecht auf eine entsprechende Verlängerung der Mietdauer oder auf sonstigen Schadenersatz. Der Mieter hat jedoch ab einer Verspätung von 90 Minuten das Recht auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Übergabe, ohne Schadenersatzfolge zu Lasten von teslify. 

8. Benutzung des Fahrzeugs

 

​8.1 Nutzungszweck und Lenker

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter bzw. von vereinbarten Lenkern geführt werden. Der Mieter muss jedem Lenker eine Einweisung in das Fahrzeug geben. Der Mieter hat teslify Name und Anschrift der Lenker vorgängig mitzuteilen. Alle Lenker müssen ihren originalen Führerschein bei sich tragen. 

8.2 Verwendungszweck 

Die Verwendung des Fahrzeugs ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erlaubt. Untersagt ist insbesondere die Verwendung des Fahrzeugs:

  1. zu Lernfahrten, Fahrkursen o.Ä.;

  2. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests;

  3. zur Teilnahme an Autorennen (ein solches wird insbesondere bei einer Geschwindigkeit von 160 km/h in der Schweiz automatisch angenommen);

  4. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;

  5. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind;

  6. zur entgeltlichen Personen- oder Sachbeförderung; 

  7. zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge;

  8. zur Ausführung von Fahrten, die einer behördlichen Bewilligung bedürfen;

  9. für Fahrten durch nicht gepflastertes Gelände sowie Feld- und Waldwege;

  10. zur Vermietung oder für Limousinenfahrten.

 

8.3 Auslandsfahrten

Auslandsfahrten sind ausschliesslich in Länder des örtlichen Geltungsbereichs der von teslify abgeschlossenen Versicherung erlaubt.

  1. Die Versicherung gemäss Ziffer 14 gilt für Schadenereignisse, die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie in den Mittelmeer-Rand- und Inselstaaten eintreten. Bei Transport über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb der örtlichen Geltung liegen.

  2. In folgenden Staaten gilt die Versicherung jedoch nicht: Weissrussland, Moldawien, Ukraine, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Ägypten, Algerien, Libanon, Libyen und Syrien.

  3. teslify behält sich das jederzeitige Recht vor, Auslandfahrten – unabhängig vom örtlichen Geltungsbereich der Versicherung – auch in weitere Länder zu untersagen.

 

Der Mieter hat sich über die geltenden besonderen Verkehrsregeln der während der Reise durchfahrenden Länder zu informieren. Insbesondere hat sich der Mieter bei Auslandsfahrten selbständig um die im jeweiligen Land gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeug- und anderen Ausrüstungsgegenstände zu kümmern. Diese gehen zu Lasten des Mieters und werden von teslify nicht übernommen.

 

Sämtliche für Auslandsfahrten erforderlichen Gebühren wie Strassenverkehrsgebühren, ausländische Vignetten, Umweltplaketten, Mautgebühren oder dergleichen obliegen der Verantwortung des Mieters und gehen zu dessen Lasten. Diese sind im Mietpreis nicht inbegriffen. 

Befindet sich der Wohnsitz eines vereinbarten Lenkers innerhalb der Europäischen Union (EU), so können zollrechtliche Restriktionen beim Grenzübertritt bestehen. Der Mieter hat sich vor einem Grenzübertritt des Fahrzeugs in das Zollgebiet der EU selbst über entsprechende Bestimmungen zu informieren und ist für deren Einhaltung verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung hat der Mieter für daraus resultierende Kosten aufzukommen und ist verpflichtet, teslify von allfällig entstandenen Kosten vollumfänglich schadlos zu halten. 

Im Falle einer Repatriierung verrechnen wir CHF 3.- pro Kilometer. 

8.4 Sorgfältige Nutzung 

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug sachgemäss und entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln und in verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Der Mieter verpflichtet sich zudem, das Fahrzeug nur in fahrfähigem Zustand zu lenken und jegliche Warnsignale des Fahrzeuges zu beachten und entsprechend zu handeln. 

Weiter verpflichtet sich der Mieter, das Fahrzeug angemessen vor unberechtigten Dritten und Beschädigungen zu schützen. 

Die folgenden Handlungen sind untersagt: 

  1. Rauchen und das Drehen von Zigaretten o.Ä. im Fahrzeug

  2. Essen im Fahrzeug 

  3. Aufladen der Batterie über 90%

  4. Leerfahren der Batterie (unter 15%)

  5. Mitführen von Tieren 

  6. GPS ausschalten 

8.5 Reparaturen

Reparaturen oder Ähnliches, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen nur mit Einwilligung von teslify in Auftrag gegeben werden. Die Kosten bewilligter Reparaturen oder Ähnlichem trägt teslify gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

8.6 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen am Fahrzeug 

Der Mieter hat nach Unfall, Diebstahl oder sonstigen Beschädigungen am Fahrzeug sofort die Polizei und teslify zu verständigen. Bei Kollisionsereignissen hat er zudem ein Europäisches Unfallprotokoll auszufüllen, aus dem der Unfallhergang und die beteiligten Personen (inkl. Kennzeichen und Anschrift) sowie allfällige Zeugen zu entnehmen sind. Das Unfallprotokoll befindet sich im Handschuhfach. Gegnerische Ansprüche dürfen ohne Zustimmung von teslify nicht anerkannt werden. Auch Selbstunfälle (ohne Beteiligung Dritter) und geringfügige Schäden sind teslify umgehend zu melden. Der Mieter ermächtigt teslify hiermit, bei einem Schadenfall Einsicht in polizeiliche und/oder behördliche Akten zu nehmen. Bei einer Panne ohne Eigen- oder Fremdverschulden ist zusätzlich die Tesla Service Hotline zu verständigen. Die Telefonnummer befindet sich im elektronischen Handbuch.

Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbar liefert teslify bei Verfügbarkeit einen Ersatzwagen. Normalerweise gehen die Kosten zu Lasten des Mieters. 

9. Datenschutz

teslify beachtet bei der Datenverarbeitung die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter willigt der für die Abwicklung des Mietverhältnisses oder zur Durchsetzung von Forderungen aus dem Mietverhältnis notwendigen Datenbearbeitung ein und berechtigt teslify insbesondere alle ihr zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Personalien, E-Mail-Adresse, Pass/ID-Informationen inkl. Bilder, Kreditkartendaten etc.) zu bearbeiten. Der Mieter erklärt sich zudem explizit mit der Datenweitergabe an Inkassobevollmächtigte zur Durchsetzung von Ansprüchen einverstanden. Der Mieter willigt ebenfalls explizit ein, dass teslify im Falle von begründeten Anfragen von Behörden vorhandene Daten aushändigt. Die Bestimmungen der AGB gehen der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung vor.

10. Vergütung 

 

​10.1 Mietpreis

Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietpreis zzgl. der gebuchten Zusatzleistungen im Voraus zu bezahlen. Das Fahrzeug ist erst nach Zahlungseingang und Bestätigung durch teslify definitiv für den Mieter reserviert. 

10.2 Zusatzleistungen

Gebuchte Zusatzleistungen werden dem Mieter berechnet, selbst wenn er diese nicht in Anspruch genommen hat.

Gefahrene Mehrkilometer werden je nach Fahrzeug mit einer Pauschale von CHF 0.70-4.00 pro Kilometer in Rechnung gestellt und gegebenenfalls mit der geleisteten Kaution verrechnet. Die Km-Pauschale wird im Vertrag festgehalten. 

10.3 Kosten für Batterieladung

Das Fahrzeug muss mit einem Ladestand von mindestens 75% retourniert werden. Weist das Fahrzeug bei Rückgabe einen niedrigeren Ladezustand auf als vereinbart, kann die Abrechnung der Nachladung zum durchschnittlichen Marktpreis zzgl. einer Ladegebühr von CHF 100 erfolgen. 

Der Batterieladeplatz bei einer Tesla Supercharger-Ladesäule muss sofort nach dem Ladevorgang verlassen werden, da ansonsten Gebühren entstehen. Diese Blockiergebühren werden dem Mieter weiterverrechnet. 

10.4 Weitere Kosten 

Bei übermässiger Verschmutzung des Fahrzeugs ist teslify berechtigt, dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von CHF 350 zu berechnen. 

Bussen und Gebühren aufgrund von Verkehrsregelverletzungen werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für Bussen und Gebühren kann teslify zudem eine maximale Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 100 erheben, welche durch den Mieter zu tragen ist. Für Schadenbearbeitungen kann teslify gegenüber dem Mieter eine Gebühr in Höhe von maximal CHF 350 erheben.

Für Mehraufwände bei nicht ordnungsgemässer Rückgabe des Fahrzeugs können dem Mieter die Beträge gemäss Ziff. 15.2 berechnet werden. Schadenersatz bleibt vorbehalten. 

Wird eine offene Forderung innert gewährter Zahlungsfrist nicht beglichen, ist teslify berechtigt, dem Mieter CHF 40 pro Mahnung zu verrechnen.

Wenn ein Mieter ein Fahrzeug selbständig über die Webseite bucht, ohne vorgängig mit teslify in Kontakt zu treten und teslify muss diese Buchung zurückweisen, fallen die Kreditkartengebühren zu Lasten des Mieters. 

11. Zahlungsmodalitäten

​11.1 Zahlungsmittel

Die Zahlung ist für Beträge bis CHF 2'000 mit American Express, Mastercard und Visa, Maestro, Carte Bancaire, Twint sowie mittels PayPal möglich. Grössere Beträge werden nur mittels Banküberweisung akzeptiert. Bargeld wird ausschliesslich in Schweizer Franken angenommen.

11.2 Fälligkeit der Zahlung 

Der Mietpreis zzgl. gebuchte Zusatzleistungen sowie die Kaution sind spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Bei Langzeitmieten kann ein oder mehrere monatlich vorauszahlbarer Mietzins vereinbart werden. teslify kann die vorgenannten Forderungen jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt verlangen.

 

Weitere Leistungen, die nach Übernahme des Fahrzeugs gebucht werden, sind zusammen mit der nächsten Mietzinsforderung (sofern vereinbart), spätestens jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs fällig. teslify ist berechtigt, alle fälligen Forderungen mit der Kaution zu verrechnen, kann diese jedoch auch direkt von der Kreditkarte abbuchen, respektive direkt in Rechnung stellen.

Wurde eine Rückgabe an einem anderen Ort als dem Sitz von teslify vereinbart und besteht nach Verrechnung mit der Kaution noch eine Restforderung, so sendet teslify dem Mieter eine Rechnung mit 1-tägiger Zahlungsfrist für die ausstehende Forderung. 

11.3 Elektronische Rechnung 

Der Mieter ist damit einverstanden, dass Rechnungen von teslify ausschliesslich elektronisch an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugestellt werden können. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. 

12. Verzug

Wird eine Forderung vom Mieter nicht fristgerecht bezahlt, ist teslify berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs solange zu verweigern, bis die Forderung beglichen ist. Wurde das Fahrzeug dem Mieter bereits übergeben, so kann teslify nach schriftlicher Abmahnung und erfolgloser Nachfristansetzung den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Mieter hat das Fahrzeug unverzüglich am Sitz von teslify zurückzugeben und haftet für jeglichen aus dem Zahlungs- und allfälligen Rückgabeverzug entstandenen Schaden. 

Werden offene Rechnungen innerhalb gewährter Zahlungsfrist vom Mieter nicht bezahlt, wird der Mieter mit einer Mahnung in Verzug gesetzt und schuldet teslify einen Verzugszins von 5%. 

13. Haftung 

Der Mieter haftet für jeden Schaden und alle Kosten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, soweit eine Versicherung hierfür nicht eintritt. Insbesondere hat der Mieter vollumfänglich Ersatz zu leisten für Schäden am Fahrzeug, welche der Mieter, ein Lenker oder Passagier in Verletzung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten und/oder durch unsachgemässen Gebrauch verursacht hat. Ein allfällig von der Versicherung eingeforderter Selbstbehalt hat der Mieter zu tragen. Der Mieter ist bis zur ordentlichen Fahrzeugrückgabe für alle mit dem gemieteten Fahrzeug verursachten Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz oder den Vertrag verantwortlich. Insbesondere für Bussen, die während der Überlassungszeit eingefahren werden, haftet der Mieter.

Jegliche Haftung von teslify sowie von ihr eingesetzten Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. teslify haftet insbesondere nicht für Verspätungen und deren Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für mittelbare bzw. indirekte sowie für Mangelfolgeschäden. 

Im Falle der Aktivierung des Tesla Autopilot, respektive einer Funktion, welche einem autonomen Fahren entspricht, fährt der Lenker auf eigene Gefahr, muss wahrnehmungsbereit bleiben und in kritischen Situationen gegebenenfalls die Kontrolle übernehmen können. 

 

14. Versicherung

Im Mietpreis inbegriffen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Motorfahrzeug-Haftpflicht- als auch eine Kollisions-Kaskoversicherung bei der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG.

 

Für mitgeführte Sachen besteht keine Versicherungsdeckung. Weiter besteht keine Versicherung für die Insassen des Fahrzeugs (Insassenversicherung).

Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Motorfahrzeugversicherung der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, in welchen die Versicherungsleistungen, -bedingungen und -ausschlüsse für die Motorfahrzeugversicherung (Haftpflicht, Kollisions- Kaskoversicherung) im Detail geregelt sind. Die AVB sind auf Verlangen bei teslify als auch auf der Webseite der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG einsehbar.

Ohne gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht pro Schadenfall, für den die Versicherung von teslify Leistungen erbringt, ein Selbstbehalt in Höhe von: 

  • Haftpflichtschäden: CHF 3’000 für Personen unter 25 Jahren / CHF 2’000 für Personen ab 25 Jahren.

  • Kollisionsschäden: CHF 4’000 für Personen unter 25 Jahren / CHF 2’000 oder CHF 3’000 für Personen ab 25 Jahren (je nach Fahrzeugkategorie, gemäss Angebot).

 

Hinweis: Bei einem Unfall, der sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Kollisionsschaden verursacht, fallen beide Selbstbehalte an.

Für die Schadenbearbeitung kann teslify eine Gebühr in Höhe von maximal CHF 350 erheben, welche durch den Mieter zu tragen ist. Diese Gebühr ist weder durch den Versicherungsschutz gedeckt noch in einem allfälligen Selbstbehalt eingeschlossen.

15. Rückgabe

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt am Sitz der teslify oder am auf Wunsch des Mieters vereinbarten und von teslify schriftlich bestätigten Rückgabeort.

Wurde nichts anderes vereinbart, so hat der Mieter das Fahrzeug mit dem gleichen Ladezustand an teslify zurückzugeben, wie bei der Übergabe. Weist das Fahrzeug bei Rückgabe einen niedrigeren Ladezustand auf, kann die Abrechnung der Nachladung zum durchschnittlichen Marktpreis zzgl. einer Ladegebühr von CHF 100 erfolgen.

15.1 Rückgabe ohne persönliche Abnahme durch Mitarbeiter von teslify

Wird eine Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten von teslify vereinbart, ist zum Rückgabezeitpunkt kein Mitarbeiter von teslify verfügbar oder wurde ein Abholservice vereinbart, so hat der Mieter auf Verlangen von teslify ein Rückgabeprotokoll auszufüllen und unterzeichnet im Handschuhfach zu hinterlegen. Er hat die Schlüsselbatterie herauszunehmen und den Schlüssel / die Karte im Fahrzeug in der Mittelkonsole zu hinterlegen. Die Batterie muss neben dem Schlüssel auch ins Auto gelegt werden. Nachdem der Mieter das Fahrzeug verlassen hat, hat er sich darüber zu vergewissern, dass Türen und Fenster verschlossen sind. Sofern die Verriegelung nicht automatisch durch das Fahrzeug durchgeführt wird, kann diese – nach entsprechender Mitteilung durch den Mieter – per Fernzugriff durch teslify vorgenommen werden. Der Mieter hat teslify umgehend schriftlich oder mündlich anzuzeigen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäss abgestellt wurde. 

Bei vereinbartem Abholservice muss, sofern nichts anderes mit teslify vereinbart wurde, das Fahrzeug auf dem Parkplatz ab dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt für weitere 12 Stunden unentgeltlich stehen dürfen oder der Parkplatz muss vom Mieter für mindestens diese Dauer vorbezahlt sein. Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass dem Fahrzeug am Rückgabeort kein Schaden (z.B. durch herabfallende Äste) droht. Der Mieter haftet auch nach Abstellen des Fahrzeugs für jeglichen am Fahrzeug entstandenen Schaden bis zum Zeitpunkt, in dem es von einem Mitarbeiter von teslify tatsächlich abgeholt bzw. übernommen wird. 

15.2 Verspätete Rückgabe 

Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort abgestellt, wird dem Mieter ab 30 Minuten Verspätung ein Stundentarif von CHF 80 pro angebrochene Stunde berechnet. Zusätzlich zum Stundentarif kann dem Mieter jeglicher aus der verspäteten Rückgabe entstandenen Schaden (z.B. für eine verpasste Vermietung) auferlegt werden. teslify ist bei verspäteter Rückgabe zusätzlich berechtigt, dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von maximal CHF 150 zu verrechnen. 

 

16. Rücktritt des Mieters

Tritt der Mieter ohne vorliegend definierten und zulässigen Rücktrittsgrund zurück, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten oder auf Erlass der bestehenden Forderungen. Auch hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Eine Verschiebung der Buchungsdaten ist nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. 

  • bis 20 Tage vor Mietbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 150 

  • bis 7 Tage vor Mietbeginn wird 50% des Totalbetrag zurücküberwiesen

  • ab 5 Tage vor Mietbeginn ist die gesamte Miete geschuldet

 

Die Stornierung muss vom Mieter schriftlich erfolgen. Die Kreditkartengebühren gehen immer zu Lasten des Mieters und sind in den oben genannten Bedingungen nicht inkludiert. 

17. Kündigung

Der Mieter ist nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, das Fahrzeug frühzeitig am Sitz von teslify oder nach Vereinbarung zurückzugeben. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe werden dem Mieter nach Rückgabe des Fahrzeugs noch weitere drei Tage verrechnet, jedoch maximal bis zur Beendigung der ordentlichen Mietdauer. Fällt die verrechnete Mietdauer (effektive Mietdauer plus drei Tage) in eine andere Tarifstufe, so bildet diese die Berechnungsgrundlage für den Mietpreis. Bei vorzeitiger Rückgabe werden zudem die inkludierten Kilometer rückwirkend und anteilsmässig auf die verrechnete Mietdauer reduziert.

 

18. Formvorschrift 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Korrespondenz per E-Mail, SMS und WhatsApp der Schriftlichkeit gleichgestellt. 

19. Änderungen

teslify ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Mieter gilt die bei Vertragsschluss geltende Version. Werden die AGB in der Zeit zwischen Anfrage und Annahme geändert, so wird der Mieter vor Vertragsschluss über die neue Version informiert. Zieht er seine Anfrage nicht innert angemessener Frist zurück, so ist teslify berechtigt, den Vertrag mit den neuen AGB zu schliessen.  

20. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf das Mietverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Stadt Zürich. teslify bleibt jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

21. Salvatorische Klausel 

Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages, einschliesslich dieser AGB, berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendung des Vertrags durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen. Bei Widersprüchen ist der deutsche Text des Vertrags entscheidend.

teslify ag 

Zürich, 25.04.2025

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